ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für Leistungen von Helga Humlova – BusinessWords (aktualisierte Fassung, gültig ab August 2017)


Soweit Auftragnehmer und Auftraggeber hinsichtlich eines bestimmten Auftrags nichts anderes vereinbaren, gelten die nachstehenden und Bedingungen als vereinbart.

Leistungsumfang

  • Der Auftragnehmer führt sämtliche Sprachdienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie entsprechend den branchenüblichen Standards aus.
  • Werden bei Auftragserteilung (= Vertragsabschluss) keine Angaben zum Zweck bzw. zum Sprach-/Kultur-/Publikumskreis gemacht, für den die georderte Sprachdienstleistung benötigt wird, ist eine spätere Reklamation hinsichtlich der Eignung der betreffenden Dienstleistung für einen bestimmten Zweck bzw. Sprach-/Kultur-/Publikumskreis ausgeschlossen und es entfällt jegliche diesbezügliche Haftung des Auftragnehmers.
  • Eine Berücksichtigung terminologischer und stilistischer Präferenzen des Auftraggebers ist nur möglich, wenn diese bereits bei Auftragserteilung bekannt gegeben und überreicht werden. Macht der Auftraggeber keine diesbezüglichen Angaben, so entfällt auch das Recht auf eine eventuelle diesbezügliche Mängelrüge.
  • Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, d. h., er hat dem Auftragnehmer während der Ausführung des Auftrags für auftragsbezogene Fragen zur Verfügung zu stehen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so trägt er das hieraus entstehende Fehler-/Mängelrisiko selbst.
  • Mit der Auftragserteilung und der Übergabe des zu bearbeitenden Materials sowie eventueller Terminologie- und Stilanweisungen bestätigt der Auftraggeber deren Vollständigkeit und Richtigkeit, die im Übrigen ausschließlich in seiner Verantwortung liegen. Spätere Änderungen derselben können zu einer Verzögerung des Liefertermins und zu Preisänderungen führen.
  • Eine Haftung des Auftragnehmers für fachliche, sachliche und sonstige Mängel in den zu bearbeitenden bzw. als Referenzmaterial dienenden Unterlagen und daraus resultierende Mängel in der erbrachten Dienstleistung wird jedenfalls ausgeschlossen.
  • Die Leistung des Auftragnehmers gilt mit der Lieferung einer handwerklich korrekten Übersetzung als erbracht.

Lieferung und Lieferfristen

  • Grundsätzlich gilt ein erteilter Auftrag als zeitgerecht geliefert, wenn er zu dem in der Beauftragung angeführten Termin per E-Mail an den Kunden versendet wird.
  • Sofern in der Beauftragung ausdrücklich eine bestimmte Uhrzeit festgelegt wurde, bis zu der die Lieferung zu erfolgen hat, so gilt der Auftrag als zeitgerecht geliefert, wenn er spätestens zu der genannten Uhrzeit per E-Mail versendet wird.
  • Eine verspätete oder ggf. nicht erfolgte Zustellung einer zeitgerecht gem. (ii) oben abgesendeten Lieferung ist kein Grund für eine Mängelrüge oder einen Vertragsrücktritt.
  • Alle auftragsrelevanten Zeitangaben verstehen sich als Angaben in Mitteleuropäischer Zeit, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zeitzone eindeutig identifizierbar angegeben wurde.
  • Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (gem. Definition weiter unter) berechtigen den Auftraggeber weder zu einem Vertragsrücktritt noch zu Honorarabzügen.
  • Lieferverzögerungen, die sich in verspäteter, mangelhafter oder unterlassener Mitwirkung oder sonstigen Unterlassungen oder verspäteten Pflichterfüllungen des Auftraggeber s begründen, berechtigen den Auftraggeber weder zu einem Auftragsrücktritt noch zu Honorarabzügen oder Mängelrügen.
  • Im Fall einer unbegründeten Lieferverzögerung ist der Auftraggeber berechtigt, nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist von dem Vertrag zurückzutreten, ohne dass ihm dadurch Kosten oder Pflichten entstehen.

Höhere Gewalt

  • Als Ereignis höherer Gewalt gelten alle außerhalb des angemessenen Einflussbereichs des Auftragnehmers liegenden Ereignisse. Dies sind etwa Kriegshandlungen, Streiks, Umweltkatastrophen, Ausfall der Stromversorgung bzw. Internetbereitstellung, aber auch eine plötzlich auftretende Erkrankung des Auftragnehmers, die die Bearbeitung des Auftrages (vorübergehend) unmöglich macht/machen. Es wird ausdrücklich angemerkt, dass die Liste der aufgezählten Ereignisse höherer Gewalt nur beispielhaft zu verstehen und bei Weitem nicht abschließend ist.
  • Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber umgehend, bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt über das Eintreten eines solchen Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und die weitere Vorgehensweise mit dem Auftragnehmer einvernehmlich zu besprechen.
  • Der Auftraggeber hat in einem solchen Fall das Recht auf sofortigen Vertragsrücktritt, ist jedoch verpflichtet, die bis zum Eintreten eines solchen Ereignisses höherer Gewalt geleistete Arbeit zu vergüten, d. h. den dem Umfang entsprechenden aliquoten Betrag des für die Gesamtleistung vereinbarten Preises zu bezahlen.

Haftung für Mängel (Gewährleistung)

  • Jegliche Haftung bzw. Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich auf den in der Beauftragung (dem Vertrag) angeführten Preis für die gegenständliche Leistung.
  • In Bezug auf schriftliche Leistungen sind Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Leistungserbringung geltend zu machen. Mündliche Leistungen sind sofort, noch während der Leistungserbringung zu bemängeln, da ansonsten keine ggf. erforderliche Leistungskorrektur möglich ist (, die dem Leistungserbringer von Gesetz wegen jedenfalls einzuräumen ist).
  • Objektiv gerechtfertigte Leistungsmängel hat der Auftragnehmer
    – im Fall von mündlichen Leistungen umgehend,
    – im Fall von schriftlichen Leistungen innerhalb einer angemessenen, zeitlich realistischen Frist
    zu beheben.
  • Eine spätere oder nicht ausreichend dokumentierte Mängelrüge kann nicht berücksichtigt werden.
  • Werden objektiv bestehende und vom Auftragnehmer zeitgerecht gerügte Mängel innerhalb der o.a. Fristen behoben, so hat der Auftraggeber diesbezüglich keinen Anspruch auf Preisminderung.
  • Behebt der Auftragnehmer nachweislich bestehende und gerügte Mängel nicht innerhalb der o.a. Fristen, so ist der Auftraggeber, nach eigener Wahl, entweder zum gänzlichen Vertragsrücktritt oder zu einer Herabsetzung des für die Leistung vereinbarten Preises berechtigt.
  • Geringfügige Mängel begründen kein Recht auf Vertragsrücktritt.
  • Etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber s berechtigen diesen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Einbehaltung oder Aufrechnung zahlbarer Beträge.
  • Gewährleistungsansprüche bestehen nur in Bezug auf ausschließlich vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen, die entsprechend den schriftlichen Angaben des Auftraggeber s (in der Beauftragung) ausgeführt wurden. Bei Eingriffen anderer Personen in die erbrachte Leistung entfällt der Gewährleistungsanspruch des Auftraggebers.
  • Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für nicht bestellte Leistungen, selbst wenn ein gerügter Mangel darauf zurückzuführen ist, dass eine bestimmte Leistung (Korrekturlesung, Dolmetschausrüstung, Autorenkorrektur, Dokumentformatierung usw.) nicht bestellt und damit auch nicht geliefert wurde.
  • Mängel aufgrund schwer oder nicht lesbarer, unverständlicher oder nicht ausreichend dokumentierter Ausgangsmaterialien werden nicht anerkannt.
  • Stilistische Änderungen bzw. terminologische Anpassungen werden nur dann als Mängel anerkannt, wenn bei Auftragserteilung entsprechende Referenzmaterialien mitgeliefert und bestimmte Richtlinien bzgl. Stil und Terminologie erteilt wurden.
  • Akronyme und Abkürzungen, die nicht bei Auftragserteilung in ihrer Langform bekannt gegeben wurden, fallen nicht unter die Mängelhaftung.
  • Zahlen, Maße und Währungen können auf Wunsch umgerechnet werden. Der Auftragnehmer haftet allerdings nicht für etwaige Umrechnungsfehler.
  • Namen, Anschriften, Kontaktdaten, Produktbezeichnungen usw. werden wie in den Ausgangsmaterialien wiedergegeben. Die Haftung für deren Korrektheit liegt beim Auftraggeber.
  • Wo eine Lieferung von Ausgangs- und Zieldokumenten auf elektronischem Weg erfolgt, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung bzw. Gewährleistung für eventuell bei der Übertragung entstandene Mängel, sofern er nicht grob fahrlässig handelt.

Preise

  • Die vom Auftragnehmer genannten Preise für Sprachdienstleistungen beruhen auf den Tarifen des Auftragnehmers und berücksichtigen verschiedene Faktoren (Art und Umfang des Auftrages, erforderlicher Mehr- oder Minderaufwand aufgrund spezifischer Kundenwünsche, Dringlichkeit der Auftragsbearbeitung usw.).
  • Reise- und sonstige Nebenkosten sind in den Leistungspreisen nicht enthalten und direkt vom Auftraggeber zu tragen.
  • Um dem Auftraggeber einen Angebotsvergleich zu erleichtern, bietet der Auftragnehmer verschiedene Berechnungsmöglichkeiten an; bei schriftlicher Auftragsausfertigung wo immer möglich auf Grundlage des Ausgangstextes, ansonsten auf Zeitbasis:
    ► Preis pro Wort
    ► Preis pro Normzeile (á 55 Anschläge inkl. Leerzeichen)
    ► Preis pro Normseite (á 1800 Anschläge inkl. Leerzeichen)
    ► Preis pro Stunde
  • Ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn er schriftlich und nach genauer Abklärung der Anforderungen bzw. Vorlage der zu bearbeitenden Unterlagen erstellt wurde. Es ist zu beachten, dass trotzdem eine Preisüberschreitung von bis zu 10 % des im Kostenvoranschlag genannten Preises zulässig ist, sollte sich im Rahmen der Auftragsbearbeitung herausstellen, dass ein entsprechender Mehraufwand an Zeit erforderlich ist, um den Auftrag entsprechend den allgemein üblichen Standards abzuwickeln. Während der Auftragnehmer den Auftraggeber umgehend über das Eintreten einer solchen Situation informiert, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, seinen Auftrag aus diesem Grund zu stornieren oder zu ändern, und der Auftraggeber ist verpflichtet, den so angekündigten höheren Preis zu akzeptieren und zu zahlen.
  • Kostenvoranschläge, die ohne Einsichtnahme in die auftragsrelevanten Materialien erstellt werden, sind unverbindlich. In einem solchen Fall gilt immer der Preis, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber bei Erhalt der zu bearbeitenden Unterlagen in seiner Auftragsbestätigung nennt.
  • Werden im Lauf eines Auftrages weitere Leistungen bestellt, so ist kein weiterer Kostenvoranschlag erforderlich; vielmehr werden diese Leistungen zu den gleichen Bedingungen erbracht, die für die ursprünglich bestellten ausgehandelt wurden.
  • Der Auftragnehmer kann angemessene Zuschläge für Eil-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten berechnen, sofern er den Auftraggeber über deren Notwendigkeit informiert hat, und dieser selbigen zugestimmt hat. Wird die Zustimmung zu derartigen Zuschlägen verweigert, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, in diesen Zeiten zu arbeiten. Des Weiteren nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, dass sich die Auftragsausführung bzw. –lieferung mindestens um diese Zeiten verlängert.

Zahlung

  • Für Leistungen, die der Auftraggeber physisch vom Auftragnehmer übernimmt, wird entweder Vorauszahlung per Banküberweisung oder Barzahlung bei Abholung vereinbart. Die beauftragte Leistung wird erst nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausgehändigt, und der Auftraggeber ist automatisch in Zahlungsverzug, wenn er nicht zum vereinbarten Übergabezeitpunkt am vereinbarten Übergabeort erscheint oder die Leistung nicht spätestens zum vereinbarten Übergabezeitpunkt bezahlt.
  • Bei jeglicher Art von Zahlungsverzug kommen die Bestimmungen in § 456 UGB zur Anwendung.
  • Hält der Auftraggeber die für einen Auftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere Vorauszahlungspflichten, nicht ein, so ist der Auftragnehmer sanktionslos berechtigt, die Arbeiten an dem betreffenden Auftrag erst aufzunehmen bzw. solange einzustellen, und damit die Lieferfrist für diesen Auftrag automatisch um jene Anzahl von Werktagen zu verlängern, bis der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist. Dies gilt auch für Aufträge mit fix vereinbartem (kritischem) Liefertermin.
  • Der Auftragnehmer bietet verschiedene Zahlungsmöglichkeiten und Währungen an. Die bei Auftragserteilung festgelegte Zahlungsart und Währung muss nachfolgend vom Auftraggeber eingehalten werden. Eventuelle Kosten, die dem Auftragnehmer durch eine andere Zahlungsart oder Währung entstehen, werden dem Auftraggeber nachbelastet.
  • Sofern Auftragnehmer und Auftraggeber nichts anderes vereinbart haben, gilt das standardmäßige Zahlungsziel des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen von 21 Tagen nach Rechnungslegung.
  • Ein Auftrag gilt mit dem Tag des Eingangs der betreffenden Zahlung auf dem Konto des Auftragnehmers als beglichen.

Auftragsstornierung

Im Hinblick auf Dolmetsch- oder sonstige Leistungen, die außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers erbracht werden, gelten folgende Stornobedingungen:
► bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum: keine Stornokosten (ausgenommen Spesen, die dem Auftragnehmer bereits entstanden sind; bspw. Reise- und Nächtigungsbuchungen, die nicht mehr oder nicht mehr kostenlos storniert werden können);
► bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum: 50 % der Gesamtkosten zuzüglich eventuell angefallener Spesen (, die dem Auftragnehmer bereits entstanden sind; bspw. Reise- und Nächtigungsbuchungen, die nicht mehr oder nicht mehr kostenlos storniert werden können);
► ab 7 oder weniger Tagen vor dem gebuchten Datum: 100 % der Gesamtkosten zuzüglich eventuell angefallener Spesen (, die dem Auftragnehmer bereits entstanden sind; bspw. Reise- und Nächtigungsbuchungen, die nicht mehr oder nicht mehr kostenlos storniert werden können);

  • Im Hinblick auf schriftliche und sonstige Leistungen, die der Auftragnehmer in oder von seinen Geschäftsräumlichkeiten aus erbringt:
    ► Diese Aufträge können jederzeit storniert werden, wobei im Fall eines Stornos immer nur der Auftragsanteil zu bezahlen ist, den der Auftragnehmer bereits erledigt hat.
    ► Bei derartigen Storni erhält der Auftraggeber spätestens am nächstfolgenden Werktag die Rechnung für den bereits erledigte Anteil. Sobald er diese beglichen hat, erhält der Auftragnehmer den erledigten Anteil zugesandt.
  • ► Es wird darauf hingewiesen, dass am Beginn jeder Auftragsbearbeitung Recherchearbeiten stehen, und dass daher im Fall eines Stornos über den Wort-/Zeilen-/Seitenpreis hinaus gehende Kosten berechnet werden, die im Einzelfall auch über dem reinen Wort-/Zeilen-/Seitenpreis für den bereits erledigten Anteil liegen können.

Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer beschränken sich, soweit nicht gesetzlich zwingend anderes vorgeschrieben ist, auf die Höhe des jeweiligen (Netto-)Auftragswerts bzw. auf die gesetzlich festgelegte Höhe. Hiervon ausgenommen sind lediglich grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden, die dem Auftragnehmer anzulasten sind.

Urheber- und sonstige Rechte

  • Der Auftragnehmer hat keinerlei Verpflichtung, urheberrechtliche oder sonstige Rechte des Auftraggebers vor Bearbeitung eines Auftrags zu prüfen. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber automatisch, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt.
  • Dem Auftragnehmer ggf. im Rahmen oder aufgrund der Auftragsbearbeitung entstehende oder ihm aufgebürdete Kosten in Bezug auf die Verletzung von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind ausnahms- und bedingungslos vom Auftraggeber zu tragen, wenn sie dem Auftragnehmer nicht entstanden oder aufgebürdet worden wären, hätte er den gegenständlichen Auftrag nicht bearbeitet.
  • Verschwiegenheitspflicht

    Der Auftragnehmer unterliegt der absoluten Verschwiegenheitspflicht, nicht nur hinsichtlich der beauftragten Arbeiten und Inhalte, sondern auch hinsichtlich Umfang, Bearbeitungsdauern usw.
    Allerdings gesteht der Auftraggeber dem Auftragnehmer grundsätzlich und ohne weitere Genehmigungspflicht zu, dass der Auftragnehmer zu Werbezwecken öffentlich anführen darf, dass er mit dem Auftraggeber in Geschäftsbeziehung steht, und welche Art von Leistungen (schriftliche oder mündliche) der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt bzw. erbracht hat.

    Salvatorische Klausel

    Sollte sich eine Bestimmung in diesen AGB als unwirksam, undurchsetzbar oder gesetzwidrig erweisen, bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen hierin sowie eines diese AGB einschließenden Vertrages hiervon unberührt und die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame, undurchsetzbare oder gesetzwidrige Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt.

    Schriftform

    Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer bedürfen der Schriftform.

    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen AGB unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Kufstein (bis zu einem Streitwert von € 15.000) bzw. Innsbruck (ab einem Streitwert von mehr als € 15.000) anzurufen. Als vereinbart gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des UN-Kaufrechts.